
Die ökosoziale Steuerreform sieht unter anderem die Einführung eines Investitionsfreibetrags vor. Ab 1.1.2023 kann der Investitionsfreibetrag (IFB) berücksichtigt werden. Der Investitionsfreibetrag beträgt 10% der Anschaffungskosten und kann zusätzlich zur Abschreibung vorgenommen werden. Für Wirtschaftsgüter im Bereich der Ökologisierung erhöht sich der Investitionsfreibetrag um weitere 5% (IFB beträgt in Summe 15%)....
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