
In der Vergangenheit unterlagen niedrig besteuerte Passiveinkünfte ausländischer Körperschaften nur bei einer allfälligen Gewinnausschüttung aufgrund des Methodenwechsels der österreichischen Besteuerung. Mit der ab 1.1.2019 eingeführten Hinzurechnungsbesteuerung können derartige Gewinne sofort in Österreich besteuert werden, das heißt nunmehr wird allein auf die wirtschaftliche Beteiligung abgestellt. Der Gesetzgeber hat das BMF ermächtigt,…